Ein Bankenkonsortium ist per Definition ein temporärer Zusammenschluss mehrerer Banken, um gemeinsam ein großes Finanzierungsprojekt zu realisieren. Solche Konsortien werden häufig für die Finanzierung von Großprojekten, wie z. B. Infrastrukturvorhaben oder umfangreiche Bauprojekte, gebildet. Ebenso kommen diese Konsortien bei der Emission von Wertpapieren, wie z. B. Aktien oder Anleihen, zum Einsatz. Ziel ist es dabei, das Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen und die Platzierung am Kapitalmarkt sicherzustellen. Gemäß § 705 BGB ist ein Konsortium eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und löst sich nach Erfüllung des gemeinsamen Zwecks wieder auf.
Innerhalb eines solchen Konsortiums übernimmt eine Bank, die sogenannte Konsortialführerin (Konsortialbank), die Hauptverantwortung und das größte Risiko. Währenddessen beteiligen sich die übrigen Banken mit jeweils kleineren Anteilen. Der Konsortialvertrag regelt dabei die Zusammenarbeit, die Aufgabenverteilung und die Haftung der beteiligten Banken.
Der Handel mit Wertpapieren und Produkten mit Hebelwirkung birgt ein hohes Risiko und kann nicht für jeden Anleger angemessen sein. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle damit verbundenen Risiken vollständig verstanden haben. Der Handel mit Hebel Produkten kann zum Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals führen, und darüber hinaus Verluste nach sich ziehen. Die vollständige Risikowarnung finden Sie in unseren Risikohinweisen.
Der Optionen-Handel birgt ein erhebliches Verlustpotenzial. Das Abwicklungsdatum kann bei Optionen-Transaktionen aufgrund von Unterschieden zwischen Zeitzonen und unterschiedlichen Feiertagen variieren. Wenn Sie über verschiedene Optionen-Märkte hinweg handeln, kann es daher vorkommen, dass Sie sich Kapital leihen müssen, um Optionen-Transaktionen abzuwickeln.
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