Börsengesetz

(BörsG)

Börsengesetz Definition

Das deutsche Börsengesetz (BörsG) regelt den rechtlichen Rahmen für den Betrieb und die Abläufe an Wertpapierbörsen. Es umfasst sechs zentrale Bereiche:

  1. Allgemeine Vorschriften betreffen die Organisation der Börsen und ihrer Gremien;
  2. Börsenhandel und Preisfeststellung: Regelungen zur Durchführung und Überwachung des Handels sowie zur Bildung von Börsenpreisen;
  3. Transparenz und Skontroführung: Vorgaben zur Abwicklung von Geschäften und Anforderungen an die Veröffentlichung von Handelsdaten;
  4. Zulassung von Wertpapieren: Kriterien und Verfahren für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse;
  5. Freiverkehr: Regelungen für den Handel außerhalb des regulierten Marktes;
  6. Straf- und Bußgeldvorschriften: Sanktionen für Verstöße und abschließende Regelungen.
 

Das BörsG dient der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen, transparenten und sicheren Börsenhandels.

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