Parketthandel

Parketthandel Definition

Der Parketthandel bezeichnet den traditionellen Handel an der Börse, der vor der Einführung des elektronischen Handels dominierte. Dabei trafen sich Börsenteilnehmer persönlich zu festgelegten Öffnungszeiten an einer Präsenzbörse, wie dem Frankfurter Parkett. Nur zugelassene Wertpapierhändler durften dort handeln, wobei Transaktionen durch Ausrufe oder Handzeichen rechtlich bindend abgeschlossen wurden. Mittlerweile ist dieser Handel weitgehend durch elektronische Plattformen ersetzt worden. Sie ermöglichen eine effizientere und schnellere Abwicklung.

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