Quellensteuer

Quellensteuer Definition

Es handelt sich dabei um eine Steuer auf Kapitalerträge, wie z. B. Zinsen oder Dividenden, die direkt an der Quelle der Auszahlung – meist durch die Bank – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. In Deutschland beträgt diese Steuer auf Kapitalerträge in der Regel 25 % (Abgeltungsteuer), zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Erzielt ein in Deutschland Steuerpflichtiger Kapitalerträge im Ausland, dann kann dort ebenfalls eine solche Steuer anfallen. Diese führt man an die ausländische Steuerbehörde ab. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Ländern. Diese Abkommen können die ausländische Quellensteuer teilweise oder sogar vollständig erstatten oder senken. Infolgedessen zahlt der Steuerpflichtige nur die inländische Abgeltungssteuer.

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