Es handelt sich dabei um einen in Deutschland festgelegten Referenzzinssatz. Seit 2002 ermittelt diesen die Deutsche Bundesbank. Seine Grundlage bildet § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zweimal im Jahr, jeweils am 1. Januar und am 1. Juli, wird der Basiszinssatz an den Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (EZB) angepasst. Änderungen gibt die Deutschen Bundesbank bekannt, indem sie sie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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