Das Bankgeheimnis beschreibt die Verpflichtung von Banken, Informationen zu den finanziellen Angelegenheiten und Transaktionen ihrer Kunden vertraulich zu behandeln. Allerdings sind Banken in bestimmten gesetzlich geregelten Situationen dazu verpflichtet, Daten an staatliche Stellen weiterzugeben. Das betrifft z. B. Ermittlungen zu Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder dem Missbrauch staatlicher Leistungen. Auch Behörden wie das Finanzamt, Sozialämter oder die Arbeitsagentur können im Rahmen gesetzlicher Vorgaben auf diese Informationen zugreifen. In Deutschland ist das Bankgeheimnis rechtlich nicht explizit verankert, sondern wird durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geregelt.
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