Billigst

Billigst Definition

Der Begriff „Billigst“ bezeichnet eine unlimitierte Kauforder für Wertpapiere, bei der die Ausführung zum niedrigstmöglichen Kurs erfolgen soll. Das Pendant dazu ist „Bestens„, bei dem man eine Verkaufsorder zum höchstmöglichen Kurs abwickelt. Diese Begriffe stammen aus der Zeit, in der Kursmakler die Preise manuell festsetzten und die Ausführung einer Order flexibel handhabten. Im heutigen elektronischen Handel führen sich unlimitierte Orders jedoch automatisch und sofort zum nächstverfügbaren Kurs aus, ohne Berücksichtigung von kurzfristigen Kursschwankungen.

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