Das lateinische Wort Cum („mit“) bezeichnet im Börsenkontext Wertpapiere, die noch mit Ansprüchen wie Zins-, Dividenden- oder Bezugsrechten ausgestattet sind. Beispielsweise handelt man eine Aktie vor der Auszahlung der Dividende als „cum-Dividende“. Nach der Ausschüttung ändert sich der Status zu „ex-Dividende“, was das Gegenteil von Cum darstellt. Das Prinzip gilt ebenso für Optionsanleihen. Sie bezeichnet man vor („cum-Warrant“) und nach der Trennung der Optionsscheine („ex-Warrant“) entsprechend.
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