Es handelt sich dabei um eine börsennotierte Gesellschaft, die bei ihrer Gründung kein eigenes operatives Geschäft besitzt. Ihr Hauptzweck ist es, als Akquisitionsvehikel zu dienen, um ein oder mehrere Unternehmen zu übernehmen. Diese sogenannten Mantelgesellschaften legen im Vorfeld bestimmte Rahmenbedingungen, wie z. B. Branche oder Unternehmensgröße, fest. Durch die Übernahme kann ein Zielunternehmen schnell und einfach an die Börse gelangen. Zur Finanzierung sammelt die Special Purpose Acquisition Company im Rahmen eines Börsengangs (IPO) Kapital ein, das bis zur Übernahme sicher und treuhänderisch verwaltet wird.
Sobald man ein geeignetes Übernahmeziel gefunden hat, wird dieses nach Zustimmung der Aktionäre entweder gekauft oder mit der Company fusioniert. Auf diese Weise kann man den zeitaufwändigen Prozess eines herkömmlichen Börsengangs umgehen. Oft spricht man dabei auch von einem „Backdoor-Listing“. Falls das SPAC innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z. B. 24 Monate) kein Übernahmeziel findet, löst man es wieder auf. Die Anleger erhalten in diesem Fall ihr investiertes Kapital zurück.
Der Handel mit Wertpapieren und Produkten mit Hebelwirkung birgt ein hohes Risiko und kann nicht für jeden Anleger angemessen sein. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle damit verbundenen Risiken vollständig verstanden haben. Der Handel mit Hebel Produkten kann zum Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals führen, und darüber hinaus Verluste nach sich ziehen. Die vollständige Risikowarnung finden Sie in unseren Risikohinweisen.
Der Optionen-Handel birgt ein erhebliches Verlustpotenzial. Das Abwicklungsdatum kann bei Optionen-Transaktionen aufgrund von Unterschieden zwischen Zeitzonen und unterschiedlichen Feiertagen variieren. Wenn Sie über verschiedene Optionen-Märkte hinweg handeln, kann es daher vorkommen, dass Sie sich Kapital leihen müssen, um Optionen-Transaktionen abzuwickeln.
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