Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Definition

Diese Steuerart ist seit dem 1. Januar 2009 in Deutschland als Quellensteuer auf private Kapitalerträge gültig. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % und wird durch den Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer ergänzt. Die depotführende Bank behält die Steuer automatisch ein und führt diese ab.

Die Abgeltungssteuer erfasst Kapitalerträge, wie z. B. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die sie unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Innerhalb eines Steuerjahres kann man Gewinne und Verluste miteinander verrechnen. Hat man durch mehrere Depots zu viel Steuer entrichtet, dann kann man den überschüssigen Betrag über die Steuererklärung zurückfordern.

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