Abschreibung

(AfA)

Abschreibung Definition

Eine Abschreibung beschreibt den planmäßigen oder außerplanmäßigen Wertverlust von Vermögensgegenständen. Dieser wird dabei über deren Nutzungsdauer hinweg erfasst. Das gilt für sowohl materielle Werte, wie z. B. Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge, als auch immaterielle Güter wie Patente, Marken oder Lizenzen.

Abschreibungen sollen den tatsächlichen Wertverlust durch Abnutzung oder technischen Fortschritt widerspiegeln. Auf diese Weise ermöglichen sie eine realistische Buchwertdarstellung in der Bilanz. Im steuerlichen Bereich spricht man dabei oft von der Absetzung für Abnutzung (AfA). Dadurch können Unternehmen die Nutzungskosten über die Betriebsjahre verteilt darstellen.

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