Der Begriff bezeichnet die vorzeitige Auszahlung eines Teils der Jahresdividende an Aktionäre, die während des Geschäftsjahres, meist quartalsweise, erfolgt. In vielen Ländern ist diese Praxis üblich. Doch in Deutschland ist sie nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So muss ein Unternehmen das vergangene Geschäftsjahr mit einem Gewinn abgeschlossen haben. Außerdem muss das Unternehmen die Möglichkeit zur Zahlung von Abschlagsdividenden in seiner Satzung verankert haben. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Ohne diese Voraussetzungen ist eine Vorauszahlung auf die Jahresdividende in Deutschland nicht gestattet.
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