Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan in einer Aktiengesellschaft (AG). Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Vorstand zu überwachen, zu kontrollieren und bei wichtigen Entscheidungen beratend zu unterstützen. In der Regel wählt die Hauptversammlung der Aktionäre die Mitglieder dieses Rats. Nach deutschem Aktiengesetz (AktG) ist der Rat dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr zusammenzukommen. Ein Aufsichtsrat muss zudem aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wobei man jedoch eine größere Anzahl in der Satzung des Unternehmens festlegen kann.
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