Es handelt sich dabei um Besitzer von Aktien eines Unternehmens. Sie haben bestimmte Rechte, die im Aktiengesetz (AktG) festgelegt sind. Dazu gehört das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort abzustimmen und Informationen über die Geschäftstätigkeit zu erhalten. Aktionäre haben außerdem ein Stimmrecht und können Anträge stellen sowie Entscheidungen anfechten.
Zusätzlich haben sie Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung in Form von Dividenden. Das gilt, solange die Satzung des Unternehmens dies nicht ausschließt. Bei Vorzugsaktien entfällt zwar meist das Stimmrecht, allerdings erhalten Inhaber dieser Aktien oft eine etwas höhere Dividende. Für die Schulden der Aktiengesellschaft haften sie nur mit dem Betrag, den sie ursprünglich in den Kauf der Aktien investiert haben.
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