Dieses Recht ermöglicht es Aktionären, auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über wichtige Beschlüsse abzustimmen. Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär besitzt, hängt dabei von der Menge seiner Aktien ab. Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich ausüben oder es an ihre Depotbank oder andere Vertreter delegieren. Besitzer von Vorzugsaktien verzichten meist auf dieses Recht. Dafür erhalten sie jedoch häufig eine höhere Dividende als Ausgleich.
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