Bei Stückzinsen handelt es sich um anteilige Zinsen. Sie fallen bei festverzinslichen Wertpapieren für den bereits vergangenen Zeitraum der laufenden Zinsperiode an. Allerdings hat man sie noch nicht ausgezahlt. Beim Kauf eines solchen Wertpapiers muss der Käufer diese Zinsen dem Verkäufer erstatten. Denn der Käufer erhält beim nächsten Zinstermin die volle Zinszahlung. So stellt man sicher, dass jeder Anleihegläubiger für den Zeitraum, in dem er die Anleihe besitzt, die ihm zustehenden Zinsen erhält.
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