Leerverkauf

(Short Sale)

Leerverkauf Definition

Der Begriff bezeichnet den Handel mit Wertpapieren, Waren oder Devisen, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht besitzt. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als „Short Sale“. Dabei spekuliert der Verkäufer – der sogenannte Short Seller – darauf, dass der Preis des gehandelten Guts sinkt. Ziel ist es, dieses Gut später zu einem günstigeren Kurs zurückkaufen zu können. Der Gewinn oder Verlust des Leerverkäufers ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Rückkaufpreis.

Leerverkäufe können sowohl am Kassamarkt als auch am Terminmarkt durchgeführt werden. Am Kassamarkt erfolgt der Verkauf von z. B. Aktien häufig durch eine Wertpapierleihe. Dabei leiht sich der Verkäufer die zu handelnden Wertpapiere. Am Terminmarkt hingegen muss der Verkäufer sicherstellen, die Position zum Fälligkeitszeitpunkt entweder durch eine rechtzeitige Lieferung des Basiswerts oder durch eine finanzielle Ausgleichszahlung (Cash Settlement) abzuschließen.

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