Das Bezugsverhältnis gibt das Verhältnis an, in dem bestehende Aktionäre im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien beziehen können. Es zeigt also an, wie viele alte Aktien notwendig sind, um eine neue Aktie zu erhalten. Ein Verhältnis von 4 zu 1 bedeutet z. B., dass ein Aktionär für jeweils 4 bereits gehaltene Aktien das Recht erhält, eine zusätzliche Aktie zu kaufen.
Dieses Recht ermöglicht es den Altaktionären, ihren prozentualen Anteil am Unternehmen trotz Kapitalerhöhung beizubehalten. Denn sie können die neuen Aktien bevorzugt erwerben. Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten nutzt man zudem häufig, um frisches Kapital aufzunehmen, ohne bestehende Anteile zu stark zu verwässern.
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