Eine Kapitalerhöhung bezeichnet die Aufstockung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien (junge Aktien). Bestehende Aktionäre erhalten dabei sogenannte Bezugsrechte. Diese ermöglichen es ihnen, ihren prozentualen Anteil am Unternehmen durch den Erwerb neuer Aktien zu wahren. Die Bezugsrechte kann man entweder ausüben oder an der Börse verkaufen. Häufig erfolgt die Platzierung der neuen Aktien unterhalb des aktuellen Börsenkurses, wofür die Altaktionäre einen entsprechenden Ausgleich erhalten.
Die Durchführung einer solchen Erhöhung erfordert die Zustimmung der Hauptversammlung. Dabei müssen mindestens 75 % der vertretenen stimmberechtigten Anteile zustimmen. Die Erhöhungen dienen oft dazu, frisches Eigenkapital für Investitionen, Schuldenabbau oder andere Unternehmenszwecke zu beschaffen.
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