Das gezeichnete Kapital (auch Grundkapital, Stammkapital oder Aktienkapital) ist das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft. Das heißt, es entspricht der Summe des Nennwerts aller ausgegebenen Aktien. In Deutschland muss das Grundkapital einer AG mindestens 50.000 Euro betragen. Es wird bei der Gründung durch die Ausgabe von Aktien eingebracht oder bei Kapitalerhöhungen, z. B. im Zuge eines Börsengangs, aufgestockt. Eine Veränderung des Stammkapitals, also eine Erhöhung oder Herabsetzung, kann nur durch Beschluss der Hauptversammlung erfolgen. Dieses Kapital bildet zudem die finanzielle Basis der Gesellschaft und ist im Handelsregister eingetragen.
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