Ein Übernahmeangebot ist ein öffentliches Angebot zum Kauf der Aktien eines Unternehmens. Einzelpersonen, Investorengruppen oder andere Unternehmen bringen es ein. Dabei wird es meist per Pressemitteilung kommuniziert und kann als Barangebot oder im Tausch gegen andere Aktien erfolgen.
In Deutschland regelt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) solche öffentlichen Angebote, wenn es sich um an der Börse notierte Wertpapiere handelt. Dabei muss der Angebotspreis mindestens dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate vor Bekanntgabe entsprechen. Das WpÜG legt außerdem Anforderungen an die Gestaltung und Dauer des Angebots fest. Die Annahmefrist beträgt mindestens vier und höchstens zehn Wochen. Wenn nach Ablauf dieser Frist eine vorgegebene Mindestannahmequote noch nicht erreicht ist, können die Aktionäre weitere zwei Wochen über die Annahme des Angebots entscheiden.
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