Dabei handelt es sich um den Prozess, bei dem ein Unternehmen eine andere Firma übernimmt, indem es die Mehrheit der Anteile erwirbt. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Häufig kauft das übernehmende Unternehmen Aktien entweder direkt an der Börse oder die Aktionäre unterbreiten ein öffentliches Übernahmeangebot. Überschreitet die Beteiligung dabei bestimmte Schwellenwerte, ist eine Meldung gemäß § 21 WpHG erforderlich. In einigen Fällen muss zudem die Kartellbehörde ihre Zustimmung geben.
Man unterscheidet zwischen „freundlichen“ und „feindlichen“ Akquisitionen. Bei einer freundlichen Übernahme unterstützt das Management des Zielunternehmens den Erwerb. Dagegen stößt eine feindliche Übernahme auf Widerstand, da das Management des übernommenen Unternehmens diese kritisch oder ablehnend bewertet.
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