Es handelt sich dabei um einen bestehenden Anteilseigner eines Unternehmens. In der Regel hat er bereits vor einer Kapitalmaßnahme, wie z. B. einer Kapitalerhöhung, einer Kapitalherabsetzung oder einer Neuemission, Aktien des Unternehmens besessen hat. Bei der Ausgabe neuer Aktien werden diese oft als junge oder neue Aktien bezeichnet. Währenddessen bezeichnet man die bereits zuvor gehaltenen Aktien der Altaktionäre als alte Aktien.
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