Die Börsenaufsicht ist für die Überwachung und Regulierung des Börsenbetriebs sowie die Abwicklung von Börsengeschäften zuständig. In Deutschland erfolgt diese Kontrolle auf Grundlage des Börsengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes. Auf Landesebene übernehmen Wirtschafts- oder Finanzministerien sowie Senatsverwaltungen diese Aufgabe. Sie genehmigen den Betrieb von Börsen, überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und sorgen für einen ordnungsgemäßen Handel. Auf Bundesebene überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Handel mit Wertpapieren. Neben der Kontrolle von rechtlichen und steuerlichen Aspekten schützt die Aufsicht auch die Interessen der Marktteilnehmer und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei.
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