Das deutsche Börsengesetz (BörsG) regelt den rechtlichen Rahmen für den Betrieb und die Abläufe an Wertpapierbörsen. Es umfasst sechs zentrale Bereiche:
- Allgemeine Vorschriften betreffen die Organisation der Börsen und ihrer Gremien;
- Börsenhandel und Preisfeststellung: Regelungen zur Durchführung und Überwachung des Handels sowie zur Bildung von Börsenpreisen;
- Transparenz und Skontroführung: Vorgaben zur Abwicklung von Geschäften und Anforderungen an die Veröffentlichung von Handelsdaten;
- Zulassung von Wertpapieren: Kriterien und Verfahren für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse;
- Freiverkehr: Regelungen für den Handel außerhalb des regulierten Marktes;
- Straf- und Bußgeldvorschriften: Sanktionen für Verstöße und abschließende Regelungen.
Das BörsG dient der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen, transparenten und sicheren Börsenhandels.