Der Begriff meint den Handel mit Wertpapieren durch sogenannte Insider. Dabei handelt es sich um Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder persönlichen Stellung Zugang zu vertraulichen, kursrelevanten Informationen haben. In Deutschland unterliegt dieser Handel strengen Vorschriften: So muss man sogenannte Directors’ Dealings, also Insidergeschäfte ab einem Wert von 5.000 Euro, innerhalb von fünf Tagen der BaFin melden. Zudem werden alle Transaktionen dokumentiert und öffentlich gemacht. Verstöße gegen diese Regeln, z. B. die Nutzung eines Informationsvorsprungs zur Gewinnerzielung oder Verlustvermeidung, gelten als illegaler Insiderhandel.
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