Ad hoc Meldung

Eine Ad hoc Meldung (lat. ad hoc = „zu diesem Zweck“) bedeutet, börsennotierte Unternehmen müssen eine Nachricht veröffentlichen, wenn diese kursrelevante Informationen betrifft, die den Aktienkurs wesentlich beeinflussen könnten. Diese Mitteilungen muss ein Unternehmen somit unverzüglich an die Öffentlichkeit weitergeben, um allen Marktteilnehmern die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, Insiderhandel zu verhindern.

Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichungspflicht ist in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgelegt. Die Ad hoc Publizität dient dazu, Transparenz im Aktienhandel sicherzustellen. Außerdem werden damit Informationsasymmetrien am Kapitalmarkt vermieden.