Amtlicher Handel

Amtlicher Handel Definition

Der amtliche Handel (auch: amtlicher Markt) war bis zum 1. November 2007 das am strengsten regulierte Börsensegment in Deutschland. Mit der Einführung des regulierten Marktes wurde dieses Segment jedoch mit dem Geregelten Markt zusammengeführt. Im Rahmen des amtlichen Handels hat man die Börsenkurse durch vereidigte (amtliche) Makler festgelegt, die dafür vorgesehene Verfahren anwendeten. Die ermittelten Kurse hat man als amtliche Notierung bezeichnet.

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