Ein Bankenkonsortium ist per Definition ein temporärer Zusammenschluss mehrerer Banken, um gemeinsam ein großes Finanzierungsprojekt zu realisieren. Solche Konsortien werden häufig für die Finanzierung von Großprojekten, wie z. B. Infrastrukturvorhaben oder umfangreiche Bauprojekte, gebildet. Ebenso kommen diese Konsortien bei der Emission von Wertpapieren, wie z. B. Aktien oder Anleihen, zum Einsatz. Ziel ist es dabei, das Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen und die Platzierung am Kapitalmarkt sicherzustellen. Gemäß § 705 BGB ist ein Konsortium eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und löst sich nach Erfüllung des gemeinsamen Zwecks wieder auf.
Innerhalb eines solchen Konsortiums übernimmt eine Bank, die sogenannte Konsortialführerin (Konsortialbank), die Hauptverantwortung und das größte Risiko. Währenddessen beteiligen sich die übrigen Banken mit jeweils kleineren Anteilen. Der Konsortialvertrag regelt dabei die Zusammenarbeit, die Aufgabenverteilung und die Haftung der beteiligten Banken.
Um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder widerrufen, können bestimmte Funktionen und Funktionalitäten beeinträchtigt sein.