Dieser auch als „Going Public“ bekannte Vorgang ist die erstmalige Notierung der Aktien eines Unternehmens an einer Börse. In den meisten Fällen erfolgt dies durch eine Neuemission, bei der Anteile öffentlich angeboten werden, bekannt als Initial Public Offering (IPO). Wenn keine Aktien ausgegeben, sondern nur die Notierung an der Börse aufgenommen wird, spricht man von einem sogenannten „kalten Börsengang“ (Cold Listing).
Alternativ kann ein Unternehmen über ein sogenanntes „Reverse IPO“ oder „Backdoor Listing“ an die Börse gehen. Dabei bringt man ein operatives Geschäft in eine bestehende, aber inaktive börsennotierte Gesellschaft (Börsenmantel) ein. Diese Methode vermeidet die hohen Kosten eines traditionellen Börsengangs und ist schneller umsetzbar. Das Going Public ermöglicht Unternehmen, Kapital zu beschaffen, ihre Bekanntheit zu steigern und Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten zu erhalten.
Der Handel mit Wertpapieren und Produkten mit Hebelwirkung birgt ein hohes Risiko und kann nicht für jeden Anleger angemessen sein. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle damit verbundenen Risiken vollständig verstanden haben. Der Handel mit Hebel Produkten kann zum Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals führen, und darüber hinaus Verluste nach sich ziehen. Die vollständige Risikowarnung finden Sie in unseren Risikohinweisen.
Der Optionen-Handel birgt ein erhebliches Verlustpotenzial. Das Abwicklungsdatum kann bei Optionen-Transaktionen aufgrund von Unterschieden zwischen Zeitzonen und unterschiedlichen Feiertagen variieren. Wenn Sie über verschiedene Optionen-Märkte hinweg handeln, kann es daher vorkommen, dass Sie sich Kapital leihen müssen, um Optionen-Transaktionen abzuwickeln.
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