Eine Börsenordnung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regelung, die für jede Börse verbindlich ist, um einen geordneten Handel zu gewährleisten. Sie entspricht einer Satzung und bedarf der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes. In dieser Ordnung werden unter anderem die Zuständigkeiten von Börsenrat, Geschäftsführung und Handelsüberwachungsstelle festgelegt. Zudem definiert sie, wer am Börsenhandel teilnehmen darf, welche Wertpapiere man in den verschiedenen Marktsegmenten sowie im Terminhandel zulässt und wie man diese handelt. Regelungen zur Kursbildung, zu Handelsaussetzungen und zur Wiederaufnahme des Handels sind ebenfalls Bestandteil der Börsenordnung.
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