Es handelt sich dabei um Anteile einer Aktiengesellschaft, die sich im Besitz des Unternehmens selbst befinden, z. B. durch ein Aktienrückkaufprogramm. Solange diese Aktien im Eigentum der Gesellschaft verbleiben, sind sie von der Dividendenzahlung ausgeschlossen. Eigene Aktien können kann man vielfältig nutzen, z. B. als Zahlungsmittel bei Übernahmen, als Mitarbeiteraktien im Rahmen von Beteiligungsprogrammen oder zur Abfindung.
Ein Wiederverkauf dieser Aktien zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit ist gesetzlich untersagt. Stattdessen dienen sie primär strategischen Zwecken, z. B. zur Stabilisierung des Aktienkurses oder zur Verhinderung unerwünschter Übernahmen.
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