Dieser Begriff tritt bei Wertpapieraufträgen auf, wenn man einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an der Börse nicht vollständig ausführen kann. Das passiert z. B., wenn einer größeren Kauforder nur eine kleinere Verkaufsorder gegenübersteht. In diesem Fall erhält der Käufer zunächst nur die verfügbare Stückzahl aus der kleineren Verkaufsorder. Das bezeichnet man als Teilausführung. Abhängig von der Gültigkeitsdauer der Order können später weitere Verkäufe auf dem passenden Preisniveau erfolgen. Dadurch schließt man die Order entweder vollständig oder teilweise ab. Diese Art der Ausführungen kommt vor allem bei Wertpapieren mit geringer Liquidität häufiger vor. Sie ist hingegen weniger üblich bei stark gehandelten Papieren, wie z. B. DAX-Aktien.
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