Es handelt sich dabei um eines der drei zentralen Organe einer Aktiengesellschaft (AG) neben dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Er leitet den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft und vertritt sie rechtlich und öffentlich. Laut Aktiengesetz besteht der Vorstand einer AG in der Regel aus mehreren Personen und agiert unabhängig. Das heißt, er ist nicht weisungsgebunden.
Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht die Vorstandsmitglieder. Er kann sie bei Bedarf auch abberufen. Der Vorstand ist unter anderem dafür verantwortlich, die Hauptversammlung einzuberufen. In dieser werden wesentliche Entscheidungen, wie z. B. die Verwendung des Gewinns oder die Höhe der Dividende, getroffen. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, die Interessen der Gesellschaft zu wahren und eine langfristige, erfolgreiche Unternehmensführung sicherzustellen.
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