Als Anteilseigner werden natürliche Personen (wie Aktionäre) und juristische Personen bezeichnet, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzen. Dabei handelt es sich meist um eine Aktiengesellschaft. Die Beteiligung kann entweder über die Börse oder auch außerbörslich erworben werden. Anteilseigner haben zudem Anspruch auf Dividendenzahlungen und sind am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Darüber hinaus haben sie auf der Hauptversammlung das Recht, die Unternehmenspolitik durch Abstimmungen mitzugestalten.
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