Anteilseigner

Anteilseigner Definition

Als Anteilseigner werden natürliche Personen (wie Aktionäre) und juristische Personen bezeichnet, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzen. Dabei handelt es sich meist um eine Aktiengesellschaft. Die Beteiligung kann entweder über die Börse oder auch außerbörslich erworben werden. Anteilseigner haben zudem Anspruch auf Dividendenzahlungen und sind am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Darüber hinaus haben sie auf der Hauptversammlung das Recht, die Unternehmenspolitik durch Abstimmungen mitzugestalten.

Wir suchen Testpersonen für unseren Screener

Teste unsere Börsen-Tools für Aktien und Optionshändler und werde Teil der Entwicklung – hilf uns, das Maximum herauszuholen und erlebe vor allen Anderen alle Features hautnah!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen