Finanztermingeschäftsfähigkeit

Finanztermingeschäftsfähigkeit Definition

Die Finanztermingeschäftsfähigkeit ist eine gesetzliche Voraussetzung. Sie ermöglicht es Privatpersonen, komplexe Termingeschäfte wie Optionen und Futures über eine Bank oder einen Broker abzuschließen. Um diese Fähigkeit zu erlangen, muss ein Anleger von seiner Bank oder seinem Broker umfassend über die spezifischen Risiken solcher Geschäfte informiert werden. Besonders bei sogenannten Hebelprodukten ist ein hohes Risiko für größere Verluste oder Gewinne vorhanden. Denn sie bilden die Kursbewegungen des Basiswertes verstärkt ab. Das bedeutet, sie bringen oft eine erhöhte Kapitalanforderung mit sich.

Um sicherzustellen, dass der Anleger die Risiken versteht, verlangt die Bank oder der Broker in der Regel eine schriftliche Bestätigung der Aufklärung. Der Kunde erklärt dabei, dass er die Risiken – einschließlich Totalverlustrisiko und möglicher Nachschusspflichten – verstanden hat. Außerdem muss der Anleger häufig nachweisen, dass er bereits Erfahrung mit Finanzderivaten besitzt. Mit der Unterschrift auf diesem Dokument bestätigt der Kunde seine Finanztermingeschäftsfähigkeit. Somit schützt die Bank oder den Broker vor Haftungsansprüchen aufgrund fehlender oder unzureichender Aufklärung.

Wenn dich das Thema Termingeschäfte interessiert, dann findest du hier einen weiterführenden Blogpost dazu: Die Welt der Futures Börse: Einführung in Termingeschäfte.

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