Bundesbank

(Deutsche Bundesbank, DBB)

Bundesbank Definition

Die DBB wurde im Jahr 1957 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie ist eine unabhängige Institution des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben das Bundesbankgesetz regelt. Politisch ist die Institution unabhängig und unterliegt daher keinen Weisungen der Regierung. Sie ist zudem die Nachfolgerin der Bank Deutscher Länder und der Landeszentralbanken.

Mit der Einführung des Euro und der Europäischen Währungsunion am 1. Januar 1999 gingen viele ihrer geldpolitischen Aufgaben an die Europäische Zentralbank (EZB) über. Dennoch behält die Deutsche Bundesbank wichtige Funktionen, darunter z. B. das Recht zur Ausgabe von Banknoten in Deutschland sowie die Verwaltung der nationalen Währungsreserven. Außerdem unterstützt sie die EZB bei geldpolitischen Maßnahmen wie Staatsanleihenkäufen und der Zinspolitik. Als Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) agiert sie zudem gemäß den Richtlinien und Vorgaben der EZB.

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