Es handelt sich dabei um eine Aktie, die auf den Namen des Inhabers ausgestellt wird und im Aktionärsregister der ausgebenden Gesellschaft eingetragen ist. Diese Form der Aktie ist im Vergleich zu den gängigen Inhaberaktien seltener. In Deutschland verwenden sie vor allem Versicherungsunternehmen.
Das Aktionärsregister enthält die persönlichen Daten des Aktionärs, wie z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum sowie die Anzahl der gehaltenen Aktien (siehe § 67 Abs 1 AktG). Erst nach der Eintragung ins Register hat der Aktionär Anspruch auf Dividendenzahlungen und Stimmrechte. Veränderungen wie den Verkauf oder die Übertragung dokumentiert man dabei ebenfalls im Register.
Namensaktien bieten Unternehmen Vorteile bei der Kontrolle und Kommunikation mit ihren Aktionären. Für Anleger bedeutet das allerdings einen zusätzlichen administrativen Aufwand im Vergleich zu Inhaberaktien.
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