Eine Sonderdividende ist eine einmalige, zusätzliche Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre. Man schlägt sie in der Regel vor, wenn das Unternehmen unvorhergesehene Einnahmen erzielt oder Rücklagen aufgelöst hat. Häufig stammen diese Mittel aus Ereignissen wie außerordentlichen Erträgen, z. B. durch den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Es kann aber auch sein, dass für überschüssige Liquidität schlichtweg keine andere Verwendung gefunden wird.
Der Vorschlag zur Ausschüttung erfolgt durch den Vorstand. Die Hauptversammlung muss diesen daraufhin genehmigen. Diese Art von Dividenden gilt meist als steuerfrei. Denn häufig zahlt das Unternehmen sie aus bereits versteuertem Kapital. Allerdings ist eine genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich, um die steuerliche Behandlung festzustellen.
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