Bei diesem Verfahren fasst man mehrere bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammen. Dieser Schritt, der durch die Hauptversammlung genehmigt werden muss, führt dazu, dass die Anzahl der ausgegebenen Aktien sinkt. Währenddessen steigt jedoch der Kurswert pro Aktie. Dabei bleibt das Grundkapital des Unternehmens unverändert.
Eine Aktienzusammenlegung führt man häufig dann durch, wenn der Aktienkurs einer Gesellschaft sehr niedrig ist, z. B. unter dem gesetzlichen Mindestnennwert von 1,00 Euro. Dies kann notwendig sein, um neue Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen. Denn Anleger können Aktien in der Regel nicht zu einem Preis unter dieser Schwelle erwerben. Im Zuge der Zusammenlegung zieht man die alten Aktien ein und ersetzt sie durch entsprechend weniger neue Aktien. Einen solchen Schritt kann man auch bei der Harmonisierung verschiedener Aktienklassen eines Unternehmens anwenden.
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