Mit einem Gegengeschäft schließt man eine bestehende Position in einem Terminkontrakt. Dies geschieht, indem man eine entgegengesetzte Transaktion durchführt. Hat ein Anleger z. B. eine Short-Position eröffnet, schließt er diese durch den Kauf eines entsprechenden Long-Kontrakts – und umgekehrt. Beide Geschäfte gleichen einander aus, unabhängig davon, welche Position man zuerst eingegangen ist. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen den Kursen der beiden Geschäfte. In den meisten Fällen vermeidet man durch das Gegengeschäft die physische Lieferung des Basiswerts, da die Positionen rein rechnerisch ausgeglichen werden.
Der Handel mit Wertpapieren und Produkten mit Hebelwirkung birgt ein hohes Risiko und kann nicht für jeden Anleger angemessen sein. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle damit verbundenen Risiken vollständig verstanden haben. Der Handel mit Hebel Produkten kann zum Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals führen, und darüber hinaus Verluste nach sich ziehen. Die vollständige Risikowarnung finden Sie in unseren Risikohinweisen.
Der Optionen-Handel birgt ein erhebliches Verlustpotenzial. Das Abwicklungsdatum kann bei Optionen-Transaktionen aufgrund von Unterschieden zwischen Zeitzonen und unterschiedlichen Feiertagen variieren. Wenn Sie über verschiedene Optionen-Märkte hinweg handeln, kann es daher vorkommen, dass Sie sich Kapital leihen müssen, um Optionen-Transaktionen abzuwickeln.
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