Mit einem Gegengeschäft schließt man eine bestehende Position in einem Terminkontrakt. Dies geschieht, indem man eine entgegengesetzte Transaktion durchführt. Hat ein Anleger z. B. eine Short-Position eröffnet, schließt er diese durch den Kauf eines entsprechenden Long-Kontrakts – und umgekehrt. Beide Geschäfte gleichen einander aus, unabhängig davon, welche Position man zuerst eingegangen ist. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen den Kursen der beiden Geschäfte. In den meisten Fällen vermeidet man durch das Gegengeschäft die physische Lieferung des Basiswerts, da die Positionen rein rechnerisch ausgeglichen werden.
Um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder widerrufen, können bestimmte Funktionen und Funktionalitäten beeinträchtigt sein.