Es handelt sich dabei um eine alternative Bezeichnung für einen Vertrag. Im Kontext von Termingeschäften und Optionen beschreibt er eine standardisierte Vereinbarung. Diese regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Bei Futures legt er z. B. Menge und Art der zu liefernden Ware, den Lieferort, den Lieferzeitpunkt sowie die Zahlungsbedingungen fest.
Die sogenannte Kontraktgröße definiert, welche Menge des zugrundeliegenden Vermögenswerts gehandelt wird. Im Fall von Optionen repräsentiert jeder handelbare Fälligkeitstermin oder Ausübungspreis einen individuellen Kontrakt. Diese Standardisierung erleichtert den Handel an Börsen. Zudem sorgt sie für klare Rahmenbedingungen zwischen den Transaktionsparteien.
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