Einen Kleinanleger, der nur einen kleinen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt, bezeichnet man als Kleinaktionär. Im Vergleich zu Großaktionären hat er nur begrenzte Möglichkeiten, Einfluss auf Unternehmensentscheidungen zu nehmen. Die Stimmrechte von Kleinaktionären haben in der Regel nur ein geringes Gewicht, auch wenn sie zusammen auf Hauptversammlungen eine Rolle spielen können. Zum Schutz ihrer Interessen gibt es Organisationen wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) oder die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Sie vertreten speziell die Rechte von privaten und kleineren Anlegern.
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