Großaktionär

Großaktionär Definition

Es handelt sich dabei um einen Anleger, der einen erheblichen Anteil an den Aktien eines Unternehmens hält. Dadurch kann er einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Entscheidungen ausüben. In der Regel spricht man von einem Großaktionär, wenn der Anteil am Grundkapital mehr als ein Prozent beträgt. Je höher der Anteil, desto größer ist in der Regel auch die Möglichkeit, strategische oder operative Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen.

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