Genussschein

Synonyme
Genussrecht

Ein Genussschein gewährt dem Inhaber in der Regel zeitlich begrenzt einen Anspruch auf eine Beteiligung am Unternehmensgewinn, entweder in fester oder variabler Höhe. Dieses sogenannte Genussrecht wird durch den entsprechenden Schein verbrieft und von Unternehmen ausgegeben. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig, was sie zu einem flexiblen Finanzierungsinstrument macht.

Im Unterschied zu Aktionären sind Genussscheininhaber nicht am Aktienkapital beteiligt. Sie besitzen in der Regel auch kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Aufgrund ihrer Struktur ähneln diese Scheine oft entweder Aktien oder festverzinslichen Anleihen. Sie gelten als Mischform aus Eigen- und Fremdkapital und zählen zum sogenannten Mezzanine-Kapital.