Es handelt sich dabei um eine spezielle Aktiengattung. Diese Aktien werden von einer Aktiengesellschaft neben den stimmberechtigten Stammaktien ausgegeben. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Regel kein Stimmrecht in der Hauptversammlung gewähren. Diesen Nachteil gleicht man häufig durch besondere Vorteile aus, wie z. B. eine höhere Dividende oder andere finanzielle Vorzüge.
Zu den weiteren Vorrechten kann z. B. eine bevorzugte Behandlung bei der Verteilung des Liquidationsvermögens im Fall einer Insolvenz gehören. Besonders verbreitet ist jedoch die sogenannte Vorzugsdividende. Sie stellt entweder einen garantierten Dividendenaufschlag oder eine festgelegte Dividende auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sicher. Vorzugsaktien eignen sich daher vor allem für Anleger, die Wert auf regelmäßige und stabile Erträge legen, weniger jedoch auf Mitspracherechte.
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