Stammaktien

Bei Stammaktien handelt es sich um die in Deutschland am häufigsten vertretene Aktienart. Sie gewähren ihrem Besitzer grundlegende Rechte, wie z. B. ein Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Teilnahmerecht an dieser Versammlung sowie einen Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn. Im Gegensatz dazu verzichten Inhaber von Vorzugsaktien, auf das Stimmrecht. Allerdings erhalten sie meist eine höhere Dividende als Ausgleich.