Goodwill bezeichnet im Rechnungswesen einen immateriellen Vermögenswert, der entsteht, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens über dem bilanziellen Wert seiner identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich Schulden liegt. Dieser Wertzuschlag ergibt sich aus Faktoren wie Markenimage, Kundenloyalität, Marktstellung oder geschütztem Know-how.
Man unterscheidet zwischen originärem und derivativem Good Will. Der originäre Goodwill entsteht durch den langfristigen Unternehmenserfolg, z. B. durch eine starke Marktposition oder ein gutes Management. Da er nicht direkt beziffert werden kann, darf er nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften nicht in der Bilanz angesetzt werden. Der derivative Goodwill hingegen entsteht bei der Übernahme eines Unternehmens, wenn der Kaufpreis den Substanzwert übersteigt. Diesen Wert erfasst man bilanziell als immateriellen Vermögensgegenstand. Man muss ihn regelmäßig auf Wertminderung prüfen.
Der Handel mit Wertpapieren und Produkten mit Hebelwirkung birgt ein hohes Risiko und kann nicht für jeden Anleger angemessen sein. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle damit verbundenen Risiken vollständig verstanden haben. Der Handel mit Hebel Produkten kann zum Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals führen, und darüber hinaus Verluste nach sich ziehen. Die vollständige Risikowarnung finden Sie in unseren Risikohinweisen.
Der Optionen-Handel birgt ein erhebliches Verlustpotenzial. Das Abwicklungsdatum kann bei Optionen-Transaktionen aufgrund von Unterschieden zwischen Zeitzonen und unterschiedlichen Feiertagen variieren. Wenn Sie über verschiedene Optionen-Märkte hinweg handeln, kann es daher vorkommen, dass Sie sich Kapital leihen müssen, um Optionen-Transaktionen abzuwickeln.
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