Goodwill bezeichnet im Rechnungswesen einen immateriellen Vermögenswert, der entsteht, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens über dem bilanziellen Wert seiner identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich Schulden liegt. Dieser Wertzuschlag ergibt sich aus Faktoren wie Markenimage, Kundenloyalität, Marktstellung oder geschütztem Know-how.
Man unterscheidet zwischen originärem und derivativem Good Will. Der originäre Goodwill entsteht durch den langfristigen Unternehmenserfolg, z. B. durch eine starke Marktposition oder ein gutes Management. Da er nicht direkt beziffert werden kann, darf er nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften nicht in der Bilanz angesetzt werden. Der derivative Goodwill hingegen entsteht bei der Übernahme eines Unternehmens, wenn der Kaufpreis den Substanzwert übersteigt. Diesen Wert erfasst man bilanziell als immateriellen Vermögensgegenstand. Man muss ihn regelmäßig auf Wertminderung prüfen.
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