ezzy » Geld anlegen » Kapitalertragsteuer: Wie viel bleibt dir wirklich vom Gewinn?
Ob Dividende, Zinsen oder Kursgewinn – wer in Deutschland Geld mit Kapitalanlagen verdient, muss einen Teil davon an den Staat abgeben. Die sogenannte Kapitalertragsteuer betrifft dabei Millionen Anleger. Doch sieht die Höhe der Kapitalertragsteuer aktuell aus? Welche Ausnahmen gibt es, und wie kannst du dir möglicherweise einen Teil zurückholen? In diesem Blogpost bekommst du einen fundierten Überblick und praktische Tipps zur Kapitalertragsteuer und ihrer Höhe.
Wenn du dein Geld in Aktien, ETFs, Anleihen oder Tagesgeld investierst, erzielst du sogenannte Kapitalerträge. Diese umfassen z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Auch Ausschüttungen aus Fonds oder Zertifikaten zählen dazu. Kurz gesagt: Immer dann, wenn dein angelegtes Kapital Erträge abwirft, fällt der Begriff Kapitalertrag ins Spiel.
Auf diese Erträge wird in Deutschland die Kapitalertragsteuer (KESt) erhoben. Es handelt sich dabei um einen festen Bestandteil des Steuerrechts. Sie gehört zu den sogenannten Quellensteuern, weil sie direkt dort erhoben wird, wo der Ertrag entsteht – also bei deiner Bank oder deinem Broker. Du bekommst dein Geld also bereits nach Abzug der Steuer überwiesen, ohne dass du dich aktiv darum kümmern musst.
Die Kapitalertragsteuer ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Form der Einkommensteuer, die mit einem pauschalen Satz von 25% erhoben wird. Sie wird auch Abgeltungssteuer genannt, da mit ihr die Steuerpflicht auf Kapitalerträge in der Regel vollständig abgegolten ist. Das bedeutet, du musst sie normalerweise nicht noch einmal in deiner Steuererklärung angeben – es sei denn, du möchtest dir zu viel gezahlte Beträge zurückholen oder Verluste verrechnen.
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist – wie eben erwähnt – eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet, sie wird direkt vom Institut, das die Kapitalerträge auszahlt, einbehalten. Du bekommst also nur den Nettobetrag auf dein Konto – die Steuer ist bereits abgezogen.
Diese pauschale Besteuerung vereinfacht die Abwicklung für Banken und Anleger. Das heißt, du musst in der Regel nichts weiter tun, solange du über dem Freibetrag liegst. Dennoch lohnt es sich, genau hinzuschauen: Denn oft werden unnötig Steuern gezahlt, die sich vermeiden oder zurückholen lassen.
Der pauschale Steuersatz beträgt in Deutschland – wie oben erwähnt – aktuell 25% auf Kapitalerträge. Rechnet man den Solidaritätszuschlag hinzu (1,375%), ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 26,375%. Wer Kirchensteuer zahlt, landet schließlich bei rund 27,99%.
Damit du einen besseren Eindruck davon bekommst, wie unterschiedlich sich die Kapitalertragsteuer je nach Kirchensteuerpflicht auswirkt, findest du im Folgenden eine kompakte Übersicht. Tab. 1) zeigt beispielhaft, was dir bei einer Dividendenausschüttung von €1000 netto übrig bleibt.
Kirchensteuerpflicht | effektiver Steuersatz | Auszahlung bei €1000 Ertrag |
---|---|---|
Nein | 26,375% | €736,25 |
Ja (8% Kirche) | 27,818% | €721,82 |
Ja (9% Kirche) | 27,995% | €720,05 |
Tab. 1) Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer – Auswirkungen
Tipp: Der Zinseszinseffekt wird durch die Steuer geschmälert. Je länger du investiert bist, desto größer der Einfluss der Steuer auf deine Rendite. Mit einem thesaurierenden ETF im Auslandsdepot kannst du diesen Effekt zeitweise reduzieren (steuerlicher Stundungseffekt).
Die Geschichte der Kapitalertragsteuer ist eng mit dem Wandel der Kapitalmärkte und der steuerpolitischen Entwicklung in Deutschland verknüpft. Ein kurzer Rückblick hilft dabei, die heutigen Regelungen besser zu verstehen – und zeigt, warum die aktuelle Ausgestaltung mehr ist als nur ein pauschaler Steuersatz.
Die Kapitalertragsteuer in ihrer heutigen Form wurde 2009 als Teil der Abgeltungsteuer eingeführt. Ziel war es, das Steuerrecht zu vereinfachen und Kapitalflucht zu vermeiden. Zuvor galt das individuelle Einkommensteuerniveau – das führte zu Ungleichbehandlungen und einer hohen Komplexität.
Durch den festen Satz von 25% wurde der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Für Anleger bedeutet das: weniger Bürokratie – aber auch weniger Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung. Politisch war dies ein Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Investitionsfreundlichkeit.
Seit der Einführung 2009 ist der Steuersatz stabil geblieben. Es gab jedoch immer wieder politische Diskussionen über eine Anhebung oder Abschaffung der Abgeltungsteuer, vor allem mit Blick auf Steuergerechtigkeit. Kritiker fordern eine Rückkehr zur progressiven Besteuerung nach dem Einkommensteuersatz.
Bislang ist es aber bei den 25% geblieben. Allerdings wurden Freibeträge und Pauschalen angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2023, als der Sparerpauschbetrag von €801 auf €1000 erhöht wurde. Das entlastet besonders Kleinanleger und Sparer.
Die Kapitalertragbesteuerung unterscheidet sich innerhalb des DACH-Raums deutlich. In Österreich liegt die KESt bei 27,5%, umfasst jedoch auch andere Einkünfte wie Immobilienverkäufe. Die Besteuerung ist dort ebenfalls eine Abgeltungsteuer.
In der Schweiz gibt es keine Abgeltungssteuer im deutschen Sinne. Das heißt, hier werden Kapitalerträge in der Regel mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Zudem existiert dort keine Steuer auf Kursgewinne bei Privatpersonen, was Investitionen besonders attraktiv macht.
Land | Steuerart | Steuersatz Kapitalerträge | Kursgewinne steuerfrei? |
Deutschland | Abgeltungsteuer | 25% + Soli + Kirche | Nein |
Österreich | KESt | 27,5% | Nein |
Schweiz | Einkommensteuer | je nach Einkommen | Ja (bei Privatanlegern) |
Tab. 2) Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz (Stand: Mai 2025)
Ein häufiger Fehler ist das Nichtnutzen des Sparerpauschbetrags. Wenn du keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichst, wird Kapitalertragsteuer automatisch auf alle Erträge fällig – selbst, wenn du unter dem Freibetrag bleibst.
Gerade bei mehreren Depots solltest du darauf achten, dass dein Pauschalbetrag nicht überschritten oder vergessen wurde. Verluste lassen sich außerdem nur begrenzt verrechnen – informiere dich frühzeitig über sogenannte Verlustverrechnungstöpfe.
Ein Weg ist die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Diese erhältst du beim Finanzamt, wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass du keine Einkommensteuer zahlst. Damit kannst du dir die Kapitalertragsteuer komplett sparen – vorausgesetzt, du gibst sie bei der Bank ab.
Eine weitere Möglichkeit: Über die Steuererklärung (Anlage KAP) kannst du zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen. Das lohnt sich z. B., wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt oder du Verluste aus Vorjahren verrechnen kannst. Auch die sogenannte Günstigerprüfung solltest du in dem Fall ankreuzen.
Auch ein Depotübertrag ins Ausland – z. B. zu einem Anbieter mit Sitz in Irland – kann steuerlich interessant sein, z. B. wenn es um thesaurierende ETFs geht. Dabei ist jedoch fachliche Beratung empfehlenswert.
Wer unsicher ist, wie viel Steuer bei Dividenden oder Zinsen anfällt, kann auf Onlinerechner (z. B. hier) zurückgreifen. Diese Tools liefern schnell und unkompliziert einen Überblick über die voraussichtliche Steuerbelastung – ideal für die Finanzplanung oder zum Vergleich unterschiedlicher Anlageformen.
Einfach Betrag, Kirchensteuerstatus und Freibetrag eingeben – und schon siehst du, wie viel du netto erhältst. Das hilft nicht nur bei der Optimierung deines passiven Einkommens, sondern auch dabei, gezielt Freistellungsaufträge oder steuerliche Strategien zu planen.
Ja, sobald du den Sparerpauschbetrag von €1000 (bei Ledigen) überschreitest und keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, wird Kapitalertragsteuer fällig – auch bei kleinen Beträgen.
Nein, du musst selbst aktiv werden – z. B. über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung und ggf. mit einem Antrag auf Günstigerprüfung oder Verlustverrechnung.
In der Regel nicht. Die Abgeltungsteuer gilt als endgültig. Eine Angabe ist nur notwendig, wenn du z. B. zu viel gezahlt hast oder bestimmte steuerliche Vorteile geltend machen möchtest.
Die Kapitalertragsteuer ist für Anleger in Deutschland nicht zu umgehen – aber du kannst aktiv dafür sorgen, dass du nicht mehr zahlst als nötig. Wer den Sparerpauschbetrag nutzt, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt oder über die Steuererklärung Rückerstattungen geltend macht, kann jedes Jahr mehr Netto vom Kapitalertrag sichern.
Auch wenn die KESt in Deutschland aktuell stabil bei 25% liegt, solltest du die politischen Entwicklungen im Blick behalten – insbesondere, wenn du langfristig investierst. Denn je besser du die Spielregeln kennst, desto souveräner kannst du investieren. Und das lohnt sich – für dein Depot und dein Einkommen!
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